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Krankenversicherung im Urlaub

Krankenversicherung im Urlaub:


Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in Ländern mit Sozialversicherungs- abkommen (alle EU-Staaten, zusätzlich Schweiz, Türkei, Tschechien, Ungarn) umfasst nur die akut medizinisch notwendige Behandlung. Es gilt jedoch stets der Leistungskatalog des Urlaubs- bzw. des Reiselandes. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet zusätzlich auch den Rücktransport nach Deutschland und ist jedem Auslandsreisenden eindringlich zu empfehlen. Voraussetzung für den Rücktransport: Die Behandlung war nicht vorhersehbar Sollte man dennoch den Auslandskrankenschein der Krankenkasse nicht im Gepäck dabei haben, müssen wohl die notwendigen Arzt- und Apothekenkosten bei einer kurzen Reise privat vorgestreckt werden. Die Krankenkasse erstattet diese Auslagen dann häufig nur teilweise, höchstens jedoch die Kosten, die bei gleicher Behandlung in Deutschland entstanden wären. Bei längeren Reisen schicken die Krankenkassen im Allgemeinen den Auslandskrankenschein auf Anfrage an den Urlaubsort nach. Zusätzlich sollten Auslandsreisende immer etwas Geld für eventuelle Arztkosten zurückbehalten, da es in einigen Ländern eine Arzt- bzw. Apothekergebühr gibt. Übrigens: Nicht alle Länder akzeptieren den Auslandskrankenschein, in manchen muss er erst in einen Krankenschein des Reiselandes umgetauscht werden (z. Bsp. Österreich). In Großbritannien und Irland genügt sogar die deutsche Chipkarte in Verbindung mit dem gültigen Reisepass als Nachweis der Krankenversicherung. Wenn mit dem Reiseland kein Abkommen über soziale Sicherheit besteht (z. Bsp. Kanada, USA, Brasilien), ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt notwendig. Vergleichen kann sich dabei bezahlt machen. Die notwendige zusätzliche Reiseversicherung bietet nicht nur sämtliche private Versicherungsagenturen an, sondern auch die Versicherungen der Sparkassen und der ADAC. Aber auch wenn alle Voraussetzungen stimmen, akzeptieren nicht alle Ärzte den Auslandskrankenschein.
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