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Krankenversicherung im Urlaub |
Krankenversicherung im Urlaub:
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in Ländern mit
Sozialversicherungs- abkommen (alle EU-Staaten, zusätzlich Schweiz,
Türkei, Tschechien, Ungarn) umfasst nur die akut medizinisch notwendige
Behandlung. Es gilt jedoch stets der Leistungskatalog des Urlaubs- bzw.
des Reiselandes.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet zusätzlich
auch den Rücktransport nach Deutschland und ist jedem Auslandsreisenden
eindringlich zu empfehlen.
Voraussetzung für den Rücktransport: Die Behandlung war nicht
vorhersehbar
Sollte man dennoch den Auslandskrankenschein der Krankenkasse nicht im
Gepäck dabei haben, müssen wohl die notwendigen Arzt- und
Apothekenkosten bei einer kurzen Reise privat vorgestreckt werden. Die
Krankenkasse erstattet diese Auslagen dann häufig nur teilweise,
höchstens jedoch die Kosten, die bei gleicher Behandlung in Deutschland
entstanden wären. Bei längeren Reisen schicken die Krankenkassen im
Allgemeinen den Auslandskrankenschein auf Anfrage an den Urlaubsort
nach.
Zusätzlich sollten Auslandsreisende immer etwas Geld für eventuelle
Arztkosten zurückbehalten, da es in einigen Ländern eine Arzt- bzw.
Apothekergebühr gibt.
Übrigens:
Nicht alle Länder akzeptieren den Auslandskrankenschein, in manchen
muss er erst in einen Krankenschein des Reiselandes umgetauscht werden
(z. Bsp. Österreich). In Großbritannien und Irland genügt sogar die
deutsche Chipkarte in Verbindung mit dem gültigen Reisepass als
Nachweis der Krankenversicherung.
Wenn mit dem Reiseland kein Abkommen über soziale Sicherheit besteht
(z. Bsp. Kanada, USA, Brasilien), ist eine private
Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt notwendig. Vergleichen kann
sich dabei bezahlt machen. Die notwendige zusätzliche Reiseversicherung
bietet nicht nur sämtliche private Versicherungsagenturen an, sondern
auch die Versicherungen der Sparkassen und der ADAC.
Aber auch wenn alle Voraussetzungen stimmen, akzeptieren nicht alle
Ärzte den Auslandskrankenschein.
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