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Krank im Ausland

Arbeitsunfaehigkeit im Ausland


Bei Arbeitsunfähigkeit auf Reisen empfehlen wir Ihnen dringend, dass Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglichst z. B. per Telefon oder Telefax darüber informieren. Lassen Sie sich die genaue Dauer vom behandelnden Arzt bescheinigen und wenden Sie sich damit bitte unverzüglich an die ausländische Krankenkasse.
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