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Auslandsschutz

Auslandsschutz


Damit Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, wurden mit einer Vielzahl von Europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Leistungen, die Sie im Krankheitsfall erhalten, richten sich dabei immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des Gastlandes. Ihre Krankenkasse hält daher für Sie entsprechende Anspruchsbescheinigungen bereit, die Sie vor Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse abrufen sollten. Mit folgenden Ländern bestehen derzeit ein Sozialversicherungsabkommen:
Belgien     Nordirland     Mazedonien     Spanien
Bosnien-
Herzegowina     Irland     Niederland     Tschechien
Dänemark     Island     Norwegen     Tunesien
Grönland     Italien     Österreich     Türkei
Finnland     (Rest-)
Jugoslawien     Portugal     Ungarn
Frankreich     Kroatien     Schweden        
Griechenland     Lichtenstein     Schweiz       
Großbritannien     Luxemburg     Slowenien       

Die Kosten dürfen von den Krankenkassen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären.

Eine Kostenübernahme ist  nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Nicht-EG-Ausland begeben, wenn die Behandlung auch im Inland oder einem anderen EG-Land möglich wäre. Dieser Ausschluss betrifft alle Fälle, bei denen alleiniger Zweck des Auslandsaufenthaltes die Inanspruchnahme von Leistungen ist. Zu denken ist hier z.B. an eine im voraus geplante Operation im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung oder an eine Kurmaßnahme im vertragslosen Ausland. Ebenso können die Kosten für von der Versorgung ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nicht erstattet werden.

Beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Übernahme der Kosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen hat. Somit sollte jeder Versicherte, der eine Auslandsreise Antritt, zusätzlich den Abschluss einer kostengünstigen privaten Auslandskrankenversicherung in Erwägung ziehen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist bereits für ca. 10 EUR / Jahr zu erhalten.
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