| Auslandsschutz |
AuslandsschutzDamit Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, wurden mit einer Vielzahl von Europäischen Staaten und einigen anderen wichtigen Reiseländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Leistungen, die Sie im Krankheitsfall erhalten, richten sich dabei immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des Gastlandes. Ihre Krankenkasse hält daher für Sie entsprechende Anspruchsbescheinigungen bereit, die Sie vor Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse abrufen sollten. Mit folgenden Ländern bestehen derzeit ein Sozialversicherungsabkommen: Belgien Nordirland Mazedonien Spanien Bosnien- Herzegowina Irland Niederland Tschechien Dänemark Island Norwegen Tunesien Grönland Italien Österreich Türkei Finnland (Rest-) Jugoslawien Portugal Ungarn Frankreich Kroatien Schweden Griechenland Lichtenstein Schweiz Großbritannien Luxemburg Slowenien Die Kosten dürfen von den Krankenkassen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Nicht-EG-Ausland begeben, wenn die Behandlung auch im Inland oder einem anderen EG-Land möglich wäre. Dieser Ausschluss betrifft alle Fälle, bei denen alleiniger Zweck des Auslandsaufenthaltes die Inanspruchnahme von Leistungen ist. Zu denken ist hier z.B. an eine im voraus geplante Operation im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung oder an eine Kurmaßnahme im vertragslosen Ausland. Ebenso können die Kosten für von der Versorgung ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nicht erstattet werden. Beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Übernahme der Kosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen hat. Somit sollte jeder Versicherte, der eine Auslandsreise Antritt, zusätzlich den Abschluss einer kostengünstigen privaten Auslandskrankenversicherung in Erwägung ziehen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist bereits für ca. 10 EUR / Jahr zu erhalten. |
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