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AG München: Reiserücktritt bei Erkrankung eines Angehoerigen Reiserücktritt Urteil |
AG München: Reiserücktritt bei Erkrankung eines Angehörigen sofort geltend machen
Bei einer unerwarteten schweren Erkrankung eines Angehörigen muss eine
gebuchte Urlaubsreise umgehend storniert werden, um von der
Reiserücktrittversicherung die Kosten erstattet zu bekommen. Ein
Urlauber müsse ohne schuldhaftes Verzögern handeln, andernfalls müsse
die Versicherung nicht zahlen, entschied das Münchner Amtsgericht in
einem am 05.06.2003 veröffentlichten Urteil (Az: 261 C 35677/01).
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