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AG München: Reiserücktritt bei Erkrankung eines Angehoerigen Reiserücktritt Urteil

AG München: Reiserücktritt bei Erkrankung eines Angehörigen sofort geltend machen


Bei einer unerwarteten schweren Erkrankung eines Angehörigen muss eine gebuchte Urlaubsreise umgehend storniert werden, um von der Reiserücktrittversicherung die Kosten erstattet zu bekommen. Ein Urlauber müsse ohne schuldhaftes Verzögern handeln, andernfalls müsse die Versicherung nicht zahlen, entschied das Münchner Amtsgericht in einem am 05.06.2003 veröffentlichten Urteil (Az: 261 C 35677/01).

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