Last Minute Flug Schnaeppchen:
Oft alles andere als ein Schnäppchen
Auch für Last-Minute-Reisen gilt: Clever bucht, wer zuvor Preise
verglichen hat. Denn mit dem Köder „Superangebot in letzter Minute“
werden mitunter ganz reguläre Katalogangebote verkauft. Vor Reinfällen
bewahren folgende Tipps: * Definition „Last Minute“: Ein Reiseanbieter
darf seine Offerten nur mit diesem Zusatz versehen, wenn der Trip nicht
länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot
günstiger ist als der reguläre Preis. Alles andere ist nach der
gültigen Rechtsprechung Etikettenschwindel. Last-Minute-Bucher genießen
ansonsten die gleichen Rechte wie Urlauber, die eine Reise
längerfristig gebucht haben. Das heißt, Beanstandungen können
reklamiert werden, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen
entspricht. Und im Falle höherer Gewalt kann der Reisevertrag gekündigt
werden. * Preisvergleich: Alle, die kurz entschlossen abheben wollen,
sollten keinen Schnelltrip buchen ohne vorherigen Preis- und
Konditionenvergleich. Unterschiedliche Angebote gibt’s in Reisebüros,
im Internet und an Last-Minute-Schaltern am Flughafen. Achtung: Im
Internet oder am Flughafen gibt’s nicht immer Schnäppchen. Manche
Angebote sind nur deshalb billiger, weil sie um bestimmte Leistungen
wie Halbpension oder Transfer gekürzt wurden. Deshalb sollten
Schnäppchenjäger den Leistungsumfang genau checken! * Einzelne
Leistungen: Urlauber sollten Angebote mit der ausführlichen
Beschreibung einzelner Reisekomponenten bevorzugen. Denn bei vielen
Last-Minute-Reisen werden nur ein paar Eckdaten angegeben wie Zielort,
Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung. Doch je mehr
Einzelheiten bekannt sind, desto leichter kann am Urlaubsort beurteilt
werden, ob die versprochene Leistung auch erbracht wird. Die
Bezeichnung „Vier-Sterne-Hotel“ sagt zum Beispiel nicht in jedem Fall
etwas über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten und
Vorhandensein eines beheizten Swimmingpools aus. Individuelle Wünsche
sollten deshalb bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag
festgehalten werden. * Reisevertrag: Für die Vertragsgestaltung ist
entscheidend, welche Informationen die Kunden bei der Buchung erhalten.
Grundlage bei Last-Minute-Reisen ist wie beim regulär gebuchten Urlaub
das Reisevertragsrecht. Das bedeutet, sämtliche vom Veranstalter
zugesicherten Merkmale der Reise müssen erfüllt werden. *
Sicherungsschein: Zu einer Last-Minute-Reise gehört deshalb auch der
Sicherungsschein, der Touristen vor Veranstalterpleiten schützt.
Bezahlt werden sollte nur, wenn der Sicherungsschein ausgehändigt wird.
Er ist auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden. *
Reisebestätigung: Bei Reisen, die weniger als sieben Werktage vor der
Abreise gebucht werden, muss der Reiseveranstalter keine
Reisebestätigung ausstellen und auch die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht übermitteln. Der Veranstalter kann die
Reiseunterlagen erst direkt vor der Abreise aushändigen, etwa am
Flughafen. Vorher die Reise nicht bezahlen! Auf jeden Fall müssen die
Urlauber informiert werden, was bei Beanstandungen zu tun ist und an
wen sie sich wenden können. Empfehlung von:Verbraucherzentrale
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