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Lassafieber, Gelbfieber, Denguefieber, Marburgvirusfieber, Ebola- bzw.
Maridi-Hämorrhagisches Fieber
gehören zu den schwersten
Infektionskrankheiten des Menschen. Nur gegen Gelbfieber kann - hier
allerdings sehr effektiv - geimpft werden.
Den hämorrhagischen Fiebern gemeinsam ist die bei schweren Erkrankungen
deutliche Blutungsneigung, die besonders an Schleimhäuten des
menschlichen Körpers wie Augenbindehaut, Mund, Magen-Darm-Trakt, After
und Genitalien aber auch an anderen Organen des Körpers deutlich werden
kann.
Die Infektion:
Das Lassafieber wurde zum ersten Mal als Epidemie im Jahre 1968 in
Lassa / Nigeria anläßlich einer Epidemie untersucht und beschrieben.
Auch in Liberia und in Sierra Leone wurden Fälle bekannt.
Das Virus wird direkt vom Mensch zu Mensch durch Körperflüssigkeiten,
hier besonders Urin, Erbrechung oder Blut, übertragen. Der
Übertragungsweg verläuft nur über engen Kontakt, weshalb in der Regel
zunächst das Pflegepersonal infiziert wird. Eine Übertragung durch
Anhusten (Tröpfcheninfektion) oder auf anderen Wegen wird von Experten
für möglich gehalten. Ein natürliches Reservoir für die Viren (Erreger
in Ratten, auch andere Tiere wie Affen oder Mäuse) ist eindeutig
bewiesen. Betroffen ist besonders ländliche Bevölkerung(!), die
notgedrungen in einem gemeinsamen engen Kontakt besonders mit Ratten
leben, die zwar Viren ausscheiden (z.B. Urin), aber gesund bleiben!
Eine Übertragung durch Mücken ist nicht bekannt.
Krankheitsbild:
Die Erkrankung Lassafieber ist für die meisten Infizierten eine
harmlose Viruserkrankung. Nur bei relativ wenig Infizierten kann sich
aus einer schweren Erkrankungen ein lebensbedrohliches Krankheitsbild
entwickeln, mit Blutungsneigung und Versagen wichtiger Organe. Die
Körperflüssigkeiten der Erkrankten sind hoch infektiös: deshalb
infizieren sich in erster Linie Pflegekräfte (med. Personal) und engste
Angehörige, die beim Kranken bleiben.
Die Diagnose:
Sie wird durch ärztliche Untersuchung beim Erkrankten zunächst als
Verdachtsdiagnose "Hämorrhagisches Fieber" gestellt. Wenn
Körperflüssigkeiten oder anderes Untersuchungsmaterial unverdorben ein
virologisches Labor erreicht, kann das Virus ggf. identifiziert werden.
Fieber in den Tropen hat allerdings i.d. Regel andere Ursachen, wie
z.B. Malaria, Durchfälle oder Typhus, die der Arzt behandeln muß.
Die Therapie.
Gegen die Viren gibt es keine kausale Therapie im Sinne von
Medikamenten, die gegen die Viren wirken. Den lebensbedrohlich
Erkrankten hilft optimale Pflege (isoliert, mit Vorsichtsmaßnahmen für
die Pflegekräfte) und die Therapie der Komplikationen mit intensiven
medizinischen Maßnahmen.
Schutzmaßnahmen:
Bei allen bisherigen Epidemien durch Lassa-Virus hat sich die
Verbreitung in der einheimischen Bevölkerung gut eindämmen lassen. Dies
ist auf den schwierigen Übertragungsweg zurückzuführen: Nur bei engsten
Kontakten (s.o.) besteht Infektionsgefahr. Wird körperlicher Kontakt,
Wohngemeinschaft und Sexualkontakte und vor allem Kontakt mit Tieren
(bes. Ratten) vermieden, so scheint kaum ein Risiko zu bestehen. Aus
diesem Grunde müssen Kranke isoliert werden, das medizinische Personal
ist strengen Schutzmaßnahmen zu unterwerfen (Schutzkleidung, Handschuh
etc.). Andere Personen, die Kontakte mit möglicherweise Infizierten
haben, sollen dabei jeden Körperkontakt sowie etwa gemeinsame Benutzung
von Gegenständen wie Eßbesteck, Trinkgefäßen, Hygieneartikel etc.
vermeiden.
Daß infizierte Personen gesund nach Deutschland einreisen, ist z.Zt.
höchst unwahrscheinlich.
Die Maßnahmen zur Isolation von Erkrankten sind wie folgt vernünftig
(nach CDC-Washington):
- Personen, die engeren Kontakt mit Infizierten hatten, sollen 2x
täglich Fieber messen und bei Temperaturen über 37.5 Grad Celsius einen
Arzt aufsuchen.
- Personen, die engsten Kontakt mit Infizierten hatten, wie z.B.
Küssen, Sexualkontakt, Hautkontakt mit Sekreten, Stuhl und Urin des
Infizierten, gehören unter ärztliche Überwachung.
Nach allen bisherigen Daten wird eine Epidemie bei vernünftigem
Verhalten und entsprechenden Vorkehrungen des einzelnen (s.o.) weder
für Bedienstete
noch für Reisende eine tatsächliche Bedrohung sein. Eine Einschränkung
von Reisetätigkeit muß im Einzelfall geprüft werden, ist aus rein
medizinischen Aspekten zumeist nicht zu begründen.
Die Angaben sind * zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht
und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes * auf längere
Aufenthalte und auf die jeweiligen Hauptstädte zugeschnitten; für
kürzere Reisen und Reisen in andere Gebiete des Landes können
Abweichungen gelten * nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen
des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt ist unerlässlich * trotz größtmöglicher Bemühungen
nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell |
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