Flugreisen für Schwangere Reisen bei Schwangerschaft
Flugreisen für Schwangere Reisen bei Schwangerschaft
Wichtig: Diese Informationen dienen nur der groben Orientierung.
Entscheidend und verbindlich kann nur die aktuelle Aussage der
jeweiligen Fluglinie sein. Sie reflektieren den derzeitigen Stand
(8/2001), Änderungen der Fluggesellschaften sind möglich.
BRITISH AIRWAYS
Normal-gesunde Schwangere können bis zur 36. SSW reisen.
Ärztliche Bescheinigung erforderlich
- bei Schwangerschaft mit einem Kind zwischen 28. und 36. SSW
- bei Mehrlingsschwangerschaft zwischen 28. Und 32. SSW
Sind diese Zeitgrenzen überschritten, wird nur in extrem seltenen,
ungewöhnlichen Fällen und dann auch nur mit Zustimmung der "Passenger
Medical Clearing Unit" die Erlaubnis zum Flug erteilt.
AIR FRANCE
Die Zustimmung eines Arztes von AIR FRANCE ist notwendig:
- mit Beginn des 9. SSM
- vor Beginn des 9. SSM wenn mit der Niederkunft innerhalb der nächsten
4 Wochen zu rechnen ist, bei Unsicherheit über den Geburtstermin bei
früheren Mehrlingsgeburten bei zu erwartenden Komplikationen
Um die ärztliche Genehmigung beim von AIR FRANCE beauftragten Arztes zu
beantragen, wird folgendes gefordert:
Beantwortung aller Fragen in den "Feuilles de renseignements pour
passagers nécessitant une assistance particuliére".
Ausfüllen des "Fiche de renseignements médicaux" (MEDIF) durch den
behandelnden Arzt innerhalb von sieben Tage vor dem Flug und
Übersendung aller Unterlagen an den verantwortlichen Arzt bei AIR
FRANCE.
LUFTHANSA
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich für gesunde Schwangere:
- bis zur 36. SSW bei unkomplizierter Schwangerschaft
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- nach der 36. SSW bei unkomplizierten Schwangerschaften
- bei Schwangerschaftskomplikationen
- bei Mehrlingsgeburten
Keine Aussage, bis zu welcher SSW bei unkomplizierten Schwangerschaften
Lufthansa noch befördert, daher Rücksprache mit dem medizinischen
Dienst der Lufthansa in diesem Falle: Tel.: +49 – 69 – 6962141, Fax:
6967044, e-mail:
MALAYSIA AIRLINE
Bis zur 35. SSW sind bei normaler Schwangerschaft auch lange
internationale Flüge möglich.
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arzt erforderlich zu
- erwartetem Zeitpunkt der Geburt
- "fitness" für den Flug
- Zertifikat der MAS Medical Unit nicht notwendig.
- Attest darf nicht früher als 3 Tage vor Abflug ausgestellt sein.
Will eine Schwangere ohne Vorliegen eines Attestes mitfliegen, muss sie
ein "Release and Idemnity Form" der Fluggesellschaft ausfüllen.
Für die Mehrlingsschwangerschaft gilt die gleiche Regelung, sofern sie
normal verläuft.
Mitnahme wird nach der 36. SSW verweigert.
Da ausländischen Schwangeren nach dem 6. SSM die Einreise nach Malaysia
verweigert wird, werden sie erst gar nicht nach Malaysia mitgenommen.
QUANTAS
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- bis zur 35. SSW
Ein Genehmigung (medizinisches Zeugnis) durch die Fluglinie ist
notwendig:
- nach der 35. SSW, um die Erlaubnis zum Flug zu erhalten
- bei Mehrlingsschwangerschaft
SABENA
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich (Non-MEDA cases) für
gesunde Schwangere:
- bis zur 32. SSW bei Langstreckenflug
- bis zur 34. SSW bei Mittelstreckenflug
Eine Genehmigung (medical clearance) ist notwendig:
- bei Unsicherheit über den Fortgang der Schwangerschaft
- bei Unsicherheit über den Geburtstermin
- bei Mehrlingsschwangerschaft
- bei zu erwartenden Komplikationen
Eine Genehmigung durch die Fluglinie (MEDA case) ist erforderlich bei
- Langstreckenflügen bei zu erwartender Niederkunft innerh. 8 Wochen
- Mittelstreckenflügen bei zu erwartender Niederkunft innerh. 6 Wochen
Der Begriff Langstrecken- (long-haul) bzw. Mittelstreckenflug
(medium-haul flights) wird nicht definiert.
SINGAPORE AIRLINES
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- bis zur 32. SSW ("fitness for travel")
Eine Genehmigung (medical clearance) eines Vertrauensarztes der
Singapore Airlines ist notwendig:
- von der 32. Bis 35. SSW
Bei der Einreise nach Singapur müssen Schwangere im 6. SSM und mehr
wenigstens 1 Monat vor Einreise bei der Botschaft von Singapur einen
"Social Visit Pass" beantragen.
Von der 35. SSW an Flugverbot!
Mehrlingsschwangerschaften werden normalerweise nicht nach der 32. SSV
(8. Monat) akzeptiert.
SWISSAIR
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich (Non-MEDA cases) für
gesunde Schwangere,
- wenn mit der Niederkunft in nicht weniger als 4 Wochen zu rechnen
ist.
Eine Genehmigung (medical clearance) ist notwendig:
- bei Unsicherheit über den Fortgang der Schwangerschaft
- bei Unsicherheit über den Geburtstermin
- bei Mehrlingsschwangerschaft
- bei zu erwartenden Komplikationen
Eine Genehmigung durch die Fluglinie (MEDA case) ist erforderlich,
- wenn mit der Niederkunft innerhalb der nächsten 4 Wochen zu rechnen
ist
THAI-AIR
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich:
- bis zum 8. SSM bei normaler Gesundheit
Ärztliche Bescheinigung erforderlich bei:
- Mehrlingsgeburten, auch früheren
- zu erwartenden Komplikationen unter der Geburt
- voraussichtl. Entbindungstermin in weniger als 4 Wochen
- unbestimmtem Geburtstermin
In diesen Fällen muss ein Attest der Reisefähigkeit vom behandelnden
Arzt vorliegen, nicht älter als 7 Tage vor dem Reisetermin.
Ist der Entbindungstermin in 2 - 4 Wochen, die Schwangere gesund und
liegt eine ärztl. Bescheinigung vor, wird sie akzeptiert bei Flügen
nicht über 4 Std. Dauer.
Flugverbot ab:
- 2 Wochen und weniger vor der zu erwartenden Niederkunft
- 2 – 4 Wochen vor dem Entbindungstermin bei Flügen länger als 4 Std.
- 7 Tage und weniger nach der Geburt
für Malaysia:
Einreise verboten für Schwangere ab 6. SSM. Transitaufenthalt wird
erlaubt bis max. 72 Std., Verlängerung ist ausgeschlossen.
für Singapur:
Schwangere ab 6. Monat müssen vor der Reise bei der Immigration die
Genehmigung (Social Visit Pass) für eine Einreise und den Transit
beantragen. Das gilt nicht für ausländische Residents und Einheimische.
Wichtige Anmerkung:
Grundsätzlich werden Flugreisen für Neugeborene in den ersten 7 Tagen
nach der Geburt nicht empfohlen. Danach gibt es keine Bedenken, wenn
der Kinderarzt die Reisefähigkeit bescheinigt.
Etwa eine Spätschwangerschaft zu verschweigen und trotzdem zu fliegen
kann evtl. erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die Mutter
beinhalten, wenn dadurch Zwischenlandungen und / oder anderer
Mehraufwand hohe Kosten machen und ggf. auf die betroffene Mutter
abgewälzt werden.
Da die Bestimmungen der Fluglinien sich ändern können, sollte vor der
Reise der aktuelle Stand bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Angaben sind * zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht
und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes * auf längere
Aufenthalte und auf die jeweiligen Hauptstädte zugeschnitten; für
kürzere Reisen und Reisen in andere Gebiete des Landes können
Abweichungen gelten * nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen
des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt ist unerlässlich * trotz größtmöglicher Bemühungen
nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell