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Veranstalter muss sich an seine Kategorisierung halten

Veranstalter muss sich an seine Kategorisierung halten


Ob er Seesterne, Punkte oder Sonnen vergibt, ein Reiseveranstalter muss sein eigenes Kategorisierungssystem einhalten. Verschmutzte Zimmer und verkochte Speisen haben auf keinen Fall vier der Punkte verdient.

Wiesbaden - Egal welches "Sterne"-System ein Veranstalter in seinem Katalog verwendet: Ein Hotel, das vier davon erhalten hat, darf keine Zimmer mit verschmutzten Möbeln haben. Das Wasser im Pool muss sauber sein, und die Gäste haben Anspruch auf ein Menü, das gehobenem Standard entspricht. Entspricht die gebuchte Hotelanlage dem in keiner Weise, haben die Urlauber Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.

Die Kläger in dem verhandelten Fall hatten einen All-Inclusive-Urlaub in einem Ferienclub auf Kreta gebucht. Sie machten vor Gericht glaubhaft, dass der Swimmingpool, die Möbel auf den Zimmern und die Fitness-Geräte verschmutzt gewesen seien. Die Verpflegung im Hotel - verkochte Speisen bei bescheidener Auswahl - war nach Überzeugung der Richter als mangelhaft zu bewerten, der Umgang des Personals mit der Tischhygiene als Ekel erregend. Das OLG ging über die Entscheidung des Landgerichts, das den Klägern nur eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zuerkannt hatte, daher ausdrücklich hinaus.

Oberlandesgericht (OLG) Celle, Aktenzeichen 11 U 170/03





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