Home arrow Flugreisen Urteile arrow Flugreisen Gerichtsurteile arrow Urlaubsort mit Mangel  
 
Urlaubsort mit Mangel

Reisemängel


Immer wieder kommt es zu Unzufriedenheit der Urlauber wegen Mängel am Urlaubsort. Häufig versuchen nun Reiseveranstalter, solchen Mängelrügen vor Ort dadurch zu begegnen, dass sie dem Reisenden eine „Gratisleistung“ zur Verfügung stellen, z.B. einen Mietwagen oder eine Exkursion; gelegentlich werden auch Geldbeträge angeboten. Im Gegenzug muss der Reisende die schriftliche Erklärung abgeben, dass er auf die nachträgliche Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen verzichtet. Derartige Vereinbarungen sind nach Meinung einer Vielzahl von Gerichten unzulässig, teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn mit (Landgericht Frankfurt/Main; AZ: 2/24 S 116/84, Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ: 18 U 123/91 ; Landgericht Kleve, AZ: 6 S 444/91)
Der Reisende, der am Urlaubsort Mängel vorfindet, befinde sich in einer gewissen Ausnahmesituation. Jegliche Art des Unterdrucksetzens durch den Reiseveranstalter solle vermieden werden. Insbesondere solle dem Reisenden nach Abschluss der Reise die Möglichkeit eingeräumt werden, in Ruhe darüber nachzudenken, ob der den Rechtsschutz inländischer Gerichte suchen will.

Mit anderen Worten ist der Reisende, welcher eine solche Erklärung am Urlaubsort unterschrieben hat, nicht daran gehindert, seine Ansprüche in einem Prozess durchzusetzen. Er muss sich lediglich den Wert der am Urlaubsort empfangenen Leistung auf seine Forderung anrechnen lassen.
< zurück   weiter >
 
Top!
Top!