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Transport von Kleinkindern im Flugzeug

Transport von Kleinkindern im Flugzeug


Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Lücke zwischen der Sicherheit eines erwachsenen Flugzeuginsassen und der eines Kindes besteht. Diese kann nur durch einen eigenen Sitzplatz in Verbindung mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem (KRS) geschlossen werden. Versuche haben belegt, dass eine ausschließliche Betrachtung des KRS ohne Berücksichtigung der Airline spezifischen Sitzplatzkonfiguration und der Anbindung des KRS auf dem Fluggastsitz dazu führt, dass nur wenige KRS auf die Sitze passten und dort auch sicher angeschnallt werden konnten. Im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und in enger Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt hat der TÜV Rheinland auf der Basis von Forschungsergebnissen das „Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme (KRS) zur Verwendung in Flugzeugen“ erarbeitet. Dieses Verfahren legt nicht nur die Anforderungen an das KRS selbst fest, sondern berücksichtigt auch die Sitzplatzkonfigurationen und operationelle Aspekte des Luftfahrtunternehmens. Diese umfassende Betrachtung stellt sicher, dass die nach diesem Standard qualifizierten KRS auch wirklich auf die vorgesehenen Fluggastsitze passen, dort sicher befestigt werden können und somit den Kindern eine äquivalente Sicherheit im Vergleich zum Erwachsenen bietet. Den deutschen Luftfahrtunternehmen hat das Luftfahrt-Bundesamt bereits vor geraumer Zeit die Möglichkeit eingeräumt, geeignete KRS für die Benutzung in Flugzeugen durch den TÜV Rheinland qualifizieren zu lassen. Die qualifizierten KRS werden mit dem TÜV-Logo und einer ID-Nummer gekennzeichnet. Der TÜV Rheinland veröffentlicht auf seiner Internetseite, welches KRS bei welcher Airline eingesetzt werden darf . Allerdings sollten sich Eltern rechtzeitig vor Beginn der Flugreise auch mit der den Flug durchführenden Airline in Verbindung setzen. Luftfahr-Bundesamt www.lba.de
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