|
Transport von Kleinkindern im Flugzeug |
Transport von Kleinkindern im Flugzeug
Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Lücke zwischen der Sicherheit
eines erwachsenen Flugzeuginsassen und der eines Kindes besteht. Diese
kann nur durch einen eigenen Sitzplatz in Verbindung mit einem
geeigneten Kinderrückhaltesystem (KRS) geschlossen werden. Versuche
haben belegt, dass eine ausschließliche Betrachtung des KRS ohne
Berücksichtigung der Airline spezifischen Sitzplatzkonfiguration und
der Anbindung des KRS auf dem Fluggastsitz dazu führt, dass nur wenige
KRS auf die Sitze passten und dort auch sicher angeschnallt werden
konnten.
Im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und
in enger Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt hat der TÜV
Rheinland auf der Basis von Forschungsergebnissen das
„Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme (KRS) zur
Verwendung in Flugzeugen“ erarbeitet. Dieses Verfahren legt nicht nur
die Anforderungen an das KRS selbst fest, sondern berücksichtigt auch
die Sitzplatzkonfigurationen und operationelle Aspekte des
Luftfahrtunternehmens. Diese umfassende Betrachtung stellt sicher, dass
die nach diesem Standard qualifizierten KRS auch wirklich auf die
vorgesehenen Fluggastsitze passen, dort sicher befestigt werden können
und somit den Kindern eine äquivalente Sicherheit im Vergleich zum
Erwachsenen bietet.
Den deutschen Luftfahrtunternehmen hat das Luftfahrt-Bundesamt bereits
vor geraumer Zeit die Möglichkeit eingeräumt, geeignete KRS für die
Benutzung in Flugzeugen durch den TÜV Rheinland qualifizieren zu
lassen. Die qualifizierten KRS werden mit dem TÜV-Logo und einer
ID-Nummer gekennzeichnet.
Der TÜV Rheinland veröffentlicht auf seiner Internetseite, welches KRS
bei welcher Airline eingesetzt werden darf . Allerdings sollten sich
Eltern rechtzeitig vor Beginn der Flugreise auch mit der den Flug
durchführenden Airline in Verbindung setzen. Luftfahr-Bundesamt
www.lba.de
|