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Streichung Flugreisen

Ueberbuchung Streichung Verspaetung von Fluegen


Schutz der Fluggäste bei Überbuchung, Streichung oder großer Verspätung von Flügen Flugreisende in der Europäischen Union können ab sofort mehr und weiterreichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen. In der ab dem 17. Februar 2005 geltenden VO (EG) Nr.261/2004 werden u.a. die Beträge für Entschädigungen angehoben, die Fluggesellschaften Passagieren bei Nichtbeförderung zahlen müssen. Überdies werden Ansprüche auf Entschädigung und Unterstützung bei Streichung von Flügen und großen Verspätungen garantiert. Die Regelungen der VO (EG) Nr.261/2004 beziehen sich sowohl auf Linien- als auch auf Nichtlinienflüge einschließlich der Flüge im Rahmen einer Pauschalreise. Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als zuständige Behörde für die Durchsetzung der VO (EG) Nr.261/2004 in Deutschland bestimmt worden. Im Rahmen dieser Aufgabe wertet das LBA die Beschwerden von Passagieren zum Zweck der Überwachung der Umsetzung der Verordnung durch die Luftfahrtunternehmen aus. Das Luftfahrt-Bundesamt bezieht die gemeldeten Erkenntnisse in die regelmäßigen Auswertungen im Rahmen der Aufsichtsführung ein. Dieses läßt Rückschlüsse auf die Umsetzung der Verordnung durch die Unternehmen zu, um bei einer Nicht-Beachtung Sanktionsmaßnahmen einleiten zu können. Beim Luftfahrt-Bundesamt eingereichte Beschwerden dienen nicht der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche und nicht der Unterstützung der beschwerdeführenden Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Luftfahrtunternehmen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die neuen Regelungen für Flüge erst ab dem 17. Februar 2005 gelten. Auf Flüge, die vor diesem Stichtag stattgefunden haben, finden die neuen Regelungen keine Anwendung. Luftfahr-Bundesamt www.lba.de
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