Ueberbuchung Streichung Verspaetung von Fluegen
Schutz der Fluggäste bei Überbuchung, Streichung oder großer Verspätung
von Flügen
Flugreisende in der Europäischen Union können ab sofort mehr und
weiterreichende Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen.
In der ab dem 17. Februar 2005 geltenden VO (EG) Nr.261/2004 werden
u.a. die Beträge für Entschädigungen angehoben, die Fluggesellschaften
Passagieren bei Nichtbeförderung zahlen müssen. Überdies werden
Ansprüche auf Entschädigung und Unterstützung bei Streichung von Flügen
und großen Verspätungen garantiert.
Die Regelungen der VO (EG) Nr.261/2004 beziehen sich sowohl auf Linien-
als auch auf Nichtlinienflüge einschließlich der Flüge im Rahmen einer
Pauschalreise. Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen als zuständige Behörde für die Durchsetzung der
VO (EG) Nr.261/2004 in Deutschland bestimmt worden. Im Rahmen dieser
Aufgabe wertet das LBA die Beschwerden von Passagieren zum Zweck der
Überwachung der Umsetzung der Verordnung durch die Luftfahrtunternehmen
aus. Das Luftfahrt-Bundesamt bezieht die gemeldeten Erkenntnisse in die
regelmäßigen Auswertungen im Rahmen der Aufsichtsführung ein. Dieses
läßt Rückschlüsse auf die Umsetzung der Verordnung durch die
Unternehmen zu, um bei einer Nicht-Beachtung Sanktionsmaßnahmen
einleiten zu können.
Beim Luftfahrt-Bundesamt eingereichte Beschwerden dienen nicht der
Sicherung privatrechtlicher Ansprüche und nicht der Unterstützung der
beschwerdeführenden Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
gegenüber den Luftfahrtunternehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die neuen Regelungen für Flüge erst
ab dem 17. Februar 2005 gelten. Auf Flüge, die vor diesem Stichtag
stattgefunden haben, finden die neuen Regelungen keine Anwendung.
Luftfahr-Bundesamt www.lba.de
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