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Flugsicherheit Flugreisen |
Flugsicherheit Flugreisen
Europäische Agentur für Flugsicherheit
Die EASA unterstützt die Gemeinschaft in folgenden Bereichen: *
Festlegung und Beibehaltung hoher und einheitlicher Standards für die
Flugsicherheit und den Umweltschutz in Europa; * Erleichterung des
freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs; * Steigerung der
Kostenwirksamkeit bei den Regulierungs- und Zulassungsverfahren; *
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Erfüllung der von
der ICAO auferlegten Verpflichtungen; * Weltweite Verbreitung ihres
Standpunkts in Bezug auf Flugsicherheitsnormen.
Die Agentur entwickelt ihr Know-how in allen Bereichen der
Flugsicherheit und unterstützt somit die europäischen Organe bei der
Erarbeitung von Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Sicherheitskontrolle von Luftfahrzeugen, der Organisationen und
Personen, die sie bedienen, sowie aller verwandter Bereiche.
Zunächst bildet die vorgenannte Verordnung jedoch lediglich die
Grundlage für eine Gemeinschaftsaktion im Bereich der Zulassung von
Luftfahrzeugen sowie von Organisationen und Personen, die an ihrer
Konzipierung, ihrer Herstellung und ihrer Instandhaltung beteiligt
sind. Die Kommission wird mit Unterstützung der EASA sukzessive die
Änderungen vorschlagen, die notwendig sind, um den Anwendungsbereich
der Verordnung auf alle anderen Bereiche der Flugsicherheit
auszudehnen.
Die Agentur ist ebenfalls befugt, bestimmte Durchführungsaufgaben zu
übernehmen, wenn ein Tätigwerden der Gemeinschaft effizienter erscheint
als ein einzelstaatliches Vorgehen. Insbesondere soll sie
Musterzulassungen für Luftfahrzeuge ausstellen. Ferner unterstützt sie
die Kommission bei der Überwachung der Anwendung der festgelegten
Gemeinschaftsvorschriften sowie bei der Umsetzung etwaiger
Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus leistet die Agentur technische
Unterstützung bei Kontakten und Verhandlungen mit den Luftfahrtbehörden
von Drittländern und den für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit
der Zivilluftfahrt zuständigen internationalen Organisationen.
Schließlich unterstützt sie die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten im
Rahmen von Kooperations- und Hilfsmaßnahmen für Drittländer.
Um politischen Interferenzen vorzubeugen, müssen die Entscheidungen in
Sicherheitsfragen von einer neutralen und unabhängigen Behörde
getroffen werden, die mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet
wird. Deshalb werden sie vom Exekutivdirektor der Agentur getroffen,
der wiederum einer unabhängigen Beschwerdekammer untersteht, die
überprüft, ob die Verordnung und die von der Kommission angenommenen
entsprechenden Durchführungsmaßnahmen ordnungsgemäß angewendet wurden.
Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat der Agentur ernannt, dem
Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören. Seine
Aufgabe besteht darin, unter Aufsicht der Kommission Prioritäten
festzulegen, den Haushalt aufzustellen und für einen reibungslosen
Arbeitsablauf innerhalb der Agentur zu sorgen.
Da die Sicherheitsprobleme nicht an den Gemeinschaftsgrenzen
haltmachen, muss die Gemeinschaft möglichst viele europäische Partner
in ihr Gremium einbeziehen. Die Verordnung erlaubt die Assoziierung
aller Staaten, die mit der Gemeinschaft Übereinkünfte geschlossen
haben, nach denen sie den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich
Luftverkehr übernommen haben und anwenden. Postadresse:
Postfach 10 12 53
D-50452 Koeln
Germany
Besucher-Adressse:
Ottoplatz, 1
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Germany
Tel: +49 (0) 221 8999 0000
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