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Flugsicherheit Flugreisen

Flugsicherheit Flugreisen


Europäische Agentur für Flugsicherheit Die EASA unterstützt die Gemeinschaft in folgenden Bereichen: * Festlegung und Beibehaltung hoher und einheitlicher Standards für die Flugsicherheit und den Umweltschutz in Europa; * Erleichterung des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs; * Steigerung der Kostenwirksamkeit bei den Regulierungs- und Zulassungsverfahren; * Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Erfüllung der von der ICAO auferlegten Verpflichtungen; * Weltweite Verbreitung ihres Standpunkts in Bezug auf Flugsicherheitsnormen. Die Agentur entwickelt ihr Know-how in allen Bereichen der Flugsicherheit und unterstützt somit die europäischen Organe bei der Erarbeitung von Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Sicherheitskontrolle von Luftfahrzeugen, der Organisationen und Personen, die sie bedienen, sowie aller verwandter Bereiche. Zunächst bildet die vorgenannte Verordnung jedoch lediglich die Grundlage für eine Gemeinschaftsaktion im Bereich der Zulassung von Luftfahrzeugen sowie von Organisationen und Personen, die an ihrer Konzipierung, ihrer Herstellung und ihrer Instandhaltung beteiligt sind. Die Kommission wird mit Unterstützung der EASA sukzessive die Änderungen vorschlagen, die notwendig sind, um den Anwendungsbereich der Verordnung auf alle anderen Bereiche der Flugsicherheit auszudehnen. Die Agentur ist ebenfalls befugt, bestimmte Durchführungsaufgaben zu übernehmen, wenn ein Tätigwerden der Gemeinschaft effizienter erscheint als ein einzelstaatliches Vorgehen. Insbesondere soll sie Musterzulassungen für Luftfahrzeuge ausstellen. Ferner unterstützt sie die Kommission bei der Überwachung der Anwendung der festgelegten Gemeinschaftsvorschriften sowie bei der Umsetzung etwaiger Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus leistet die Agentur technische Unterstützung bei Kontakten und Verhandlungen mit den Luftfahrtbehörden von Drittländern und den für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Zivilluftfahrt zuständigen internationalen Organisationen. Schließlich unterstützt sie die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten im Rahmen von Kooperations- und Hilfsmaßnahmen für Drittländer. Um politischen Interferenzen vorzubeugen, müssen die Entscheidungen in Sicherheitsfragen von einer neutralen und unabhängigen Behörde getroffen werden, die mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet wird. Deshalb werden sie vom Exekutivdirektor der Agentur getroffen, der wiederum einer unabhängigen Beschwerdekammer untersteht, die überprüft, ob die Verordnung und die von der Kommission angenommenen entsprechenden Durchführungsmaßnahmen ordnungsgemäß angewendet wurden. Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat der Agentur ernannt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören. Seine Aufgabe besteht darin, unter Aufsicht der Kommission Prioritäten festzulegen, den Haushalt aufzustellen und für einen reibungslosen Arbeitsablauf innerhalb der Agentur zu sorgen. Da die Sicherheitsprobleme nicht an den Gemeinschaftsgrenzen haltmachen, muss die Gemeinschaft möglichst viele europäische Partner in ihr Gremium einbeziehen. Die Verordnung erlaubt die Assoziierung aller Staaten, die mit der Gemeinschaft Übereinkünfte geschlossen haben, nach denen sie den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Luftverkehr übernommen haben und anwenden. Postadresse: Postfach 10 12 53 D-50452 Koeln Germany Besucher-Adressse: Ottoplatz, 1 D-50679 Koeln Germany Tel: +49 (0) 221 8999 0000 Fax: +49 (0) 221 8999 0999
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