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Charter- und Linienfluege

Charterfluege  und Linienfluege


Charterflüge sind solche des Gelegenheitsverkehrs, werden also nur nach Bedarf durchgeführt und ganz oder teilweise an Reiseveranstalter vermietet. Der charternde Veranstalter trägt das Auslastungsrisiko. Linienflüge sind öffentliche, zwischen zwei Flughäfen eingerichtete, regelmäßige Flugverbindungen mit Beförderungspflicht für Personen, bei denen die Fluggesellschaft das Auslastungsrisiko trägt.
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